Nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung haben Sie nur eine Woche Zeit um zu reagieren! Wir unterstützen Sie dabei.
Als Kanzlei sind wir bereits seit über zwanzig Jahren im Arbeitsrecht tätig und kennen die Vorgehensweise gegen die SOKA-BAU genau.
In unserer Kanzlei erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der für Sie und Ihre Belange zuständig ist. Sie wissen immer, an wen Sie sich mit Ihren Sorgen und Fragen wenden können.
Damit Sie keine Widerspruchsfrist verpassen, helfen wir Ihnen in dringlichen Angelegenheiten unkompliziert weiter.
Mit unserer Expertise setzen wir uns für Ihre Belange ein und stehen Ihnen als Berater zur Seite.
Wir streiten vor Gericht nicht um des Streites Willen, sondern arbeiten erfolgsorientiert. Erst nach einer Einschätzung, welche Erfolgsaussichten zu erwarten sind, gehen wir für Sie an die Arbeit.
Bei uns werden Sie nicht mit Fachbegriffen beworfen, sondern erhalten verständliche und klare Aussagen zu Ihren Anliegen.
Unsere Anwälte bilden sich regelmäßig fort, um in allen Rechtsangelegenheiten auf dem neuesten Stand zu sein.
Wir arbeiten effizient und sprechen mit Ihnen offen über den finanziellen Aufwand, der für Sie mit unserer Arbeit verbunden ist.
Nicht nur für Anwälte sind Informationen entscheidend, sondern auch für ihre Mandanten. Darum stellen wir Ihnen auf unserer Webseite aktuelle sowie grundsätzliche Informationen zu für Sie relevanten Themen zur Verfügung.
Für uns sind Mandanten keine Aktennummern. Wir wissen, wie belastend Rechtsangelegenheiten sein können und begleiten Sie daher mit intensiver Mandantenbetreuung durch Ihren Rechtsstreit.
Da wir wissen, wie dringlich eine erste Reaktion auf die Forderung der SOKA-BAU ist, haben Ihre Anfragen für uns oberste Priorität. Wir beraten Sie umfangreich über Ihre Möglichkeiten und die notwendige Vorgehensweise, um hohe Kosten für Ihr Unternehmen zu vermeiden.
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